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Spekulationssteuer auf Immobilien bei einem Hausverkauf nicht unterschätzen

Eine Veräußerung einer Immobilie bedeutet für den Verkäufer nicht unbedingt einen reichen Geldsegen, denn auch bei privaten Veräußerungsgeschäften hält der Staat in manchen Fällen die Hand auf. So wird beispielsweise eine Spekulationssteuer auf Immobilien erhoben, mittels derer die Gewinne aus einem privat getätigten Immobilienverkauf unter bestimmten Bedingungen besteuert werden. Für eine Besteuerung müssen unter anderem allerdings 2 Kriterien erfüllt sein: Bei dem zu besteuernden Objekt muss es sich um ein Wirtschaftsgut gemäß Einkommensteuergesetz §22 und §23 handeln, wozu auch eine Immobilie zählt. Überdies muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums – der sogenannten Spekulationsfrist – eine Wertsteigerung erfolgt sein.

Möchten auch Sie ein Objekt verkaufen, dann informieren Sie sich auf immobilienmarktpreis24.de über wissenswerte Details zur Spekulationssteuer für Immobilien.

Spekulationssteuer Immobilien – Was Sie ein Verkauf kostet

Die Höhe der Spekulationssteuer auf Immobilien hängt von diversen Faktoren ab. Die entscheidende Basis zur Berechnung der Spekulationssteuer auf eine Immobilie bildet der Gewinn, welcher sich aus der Differenz aus Verkaufspreis und Anschaffungskosten ergibt. Unter Berücksichtigung eventueller Abschreibungen (bei Mietobjekten) oder auch möglichen Renovierungskosten im Vorfeld eines Verkaufs wird der steuerlich relevante Gewinn wie folgt ermittelt:

Verkaufspreis

  • diverse Kosten für Reparaturen
  • Anschaffungskosten (eventuell nach Abzug von Abschreibungen)

= Steuerlicher Gewinn

Der für die Spekulationssteuer auf Immobilien relevante Gewinn wird anschließend mit dem persönlichen Steuersatz belegt, welcher sich aus den in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen Gesamteinkünften ergibt:

Zu versteuernder Gewinn

*Persönlicher Steuersatz

= Höhe der zu zahlenden Spekulationssteuer auf Immobilien

Liegt der Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Jahres unter 600€, bleibt dieser steuerfrei.

Spekulationssteuer Immobilien – Tipps zur Ersparnis

Auch im Hinblick auf die Spekulationssteuer auf Immobilien wissen Fachleute – wie beispielsweise unser erfahrenes Team von immobilienmarktpreis24.de – um diverse Möglichkeiten, Steuerzahlungen zu vermeiden. Wie oben bereits festgestellt, muss als Grundlage für eine mögliche Besteuerung eine Wertsteigerung zwischen Ankauf und Verkauf realisiert werden. Jedoch gibt es gewisse Umstände, unter denen eine Veranlagung der Spekulationssteuer auf Immobilien entfällt. Dazu zählen beispielsweise:

  • Die Nutzung der Immobilie ausschließlich für eigene Wohnzwecke zwischen An- und Verkauf
  • Bei Mietobjekten die Nutzung für eigene Wohnzwecke im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren
  • Zwischen An- und Verkauf muss mindestens ein Zeitraum von 10 Jahren liegen

Spekulationssteuer auf Immobilien – Wann sich ein Verkauf lohnt

Unter Berücksichtigung der variierenden Höhe der Spekulationssteuer auf Immobilien ist es von Fall zu Fall empfehlenswert genau zu prüfen, ab welchem Preis sich der Verkauf eines Objekts für den Anbieter lohnt. Dabei ist eine professionelle Immobilienbewertung durch einen fachkundigen Immobiliengutachter sinnvoll. Wir von immobilienmarktpreis24.de ermitteln dank jahrelanger Expertise, exzellenten Marktkenntnissen und breitgefächertem Knowhow den genauen Wert Ihrer Immobilie. Anhand unserer Analyse treffen wir gemeinsam eine genaue Einschätzung darüber, ob sich ein Verkauf unter den von Ihnen gegebenen Rahmenbedingungen trotz Spekulationssteuer auf Ihre Immobilie lohnt und ab welchem Verkaufspreis eine Veräußerung überhaupt erst interessant wird. Vertrauen Sie auf die Erfahrung unserer renommierten Makler und lassen Sie sich von uns kompetent rund um das Thema Spekulationssteuer auf Immobilien beraten. Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner bei Ihrem Hausverkauf gerne unterstützend zur Seite und versorgen Sie mit wertvollen Tipps. Nutzen Sie unser Angebot und nehmen Sie jederzeit Kontakt zu unserem Team auf. Wir beantworten Ihre Fragen zur Spekulationssteuer auf Ihre Immobilie und darüber hinaus.