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Wissenswertes zur Grundsteuer

Nahezu jeder Bundesbürger in Deutschland zahlt auf direktem oder indirektem Wege Grundsteuer. Die Eigentümer von Grundstücken werden diesbezüglich jährlich von den Gemeinden zur Kasse gebeten. Immobilienbesitzer zahlen diese entweder selbst oder legen sie auf ihre Mieter um. Was Sie als Eigentümer oder potenzieller Eigentümer eines Grundstücks bzw. einer Immobilie über die Grundsteuer wissen sollten, erfahren Sie detailliert bei unseren Spezialisten auf immobilienmarktpreis24.de. Wir stehen Ihnen in Fragen rund um Ihre Immobilie und die Grundsteuer als kompetenter Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Der Grundsteuer auf der Spur

Der Ursprung der Grundsteuer liegt tatsächlich noch in der Kaiserzeit, in der bereits Abgaben auf Grund und Boden erhoben wurden. Auch heute noch zahlen Grundstücksbesitzer diese Dauerabgabe und finanzieren damit Ausgaben der Gemeinden und Städte. Der Erlös aus der Grundsteuer wird in Infrastruktur, Schulen oder andere Bereiche des öffentlichen Lebens von den Kommunen investiert. Neben der Gewerbesteuer zählt die Grundsteuer somit zur wichtigsten Einnahmequelle der Gemeinden.

Komplizierte Berechnung der Grundsteuer

Die Grundsteuer wird in Grundsteuer A für agrarische, also nicht bebaute Flächen, sowie Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Flächen unterschieden. Üblicherweise ist der Steuersatz für die Grundsteuer B wesentlich höher als für die Grundsteuer A. Im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer, über die wir Sie ebenfalls detailliert auf immobilienmarktpreis24.de informieren, gestaltet sich die Berechnung der Grundsteuer B recht kompliziert:

  • Einheitswert
    Die Basis für die Höhe des Grundsteuersatzes bildet der sogenannte Einheitswert, der von den Finanzämtern festgesetzt wird. Die Höhe des Einheitswertes wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst und nach unterschiedlichen Verfahren ermittelt.
  • Steuermesszahl
    Aus dem ermittelten Einheitswert und in Abhängigkeit von der jeweiligen Grundstücksart lässt sich die Höhe der Grundsteuermesszahl ableiten. Durch diese wird gemäß strengen steuerlichen Vorschriften aus dem Steuergesetz bestimmt, welcher Teil des Einheitswertes steuerpflichtig ist.
  • Hebesatz
    Als letzter Faktor wird zur Berechnung der Grundsteuer noch der von der Gemeinde festgelegte sogenannte Hebesatz hinzugezogen. Durch diesen können die Gemeinden unmittelbar die Höhe der Steuerlast selber festlegen. Die Berechnung erfolgt dann wie nachfolgend: Jahresgrundsteuer = Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz

 

 

Die Grundsteuer auf dem Prüfstand

Aufgrund ihrer Geschichte und ihres Wesens stößt die Grundsteuer regelmäßig auf zunehmenden Widerstand. Unter anderem werden die veralteten, als Bemessungsgrundlage verwendeten Werte scharf kritisiert, da sie heute einfach nicht mehr zeitgemäß sind. Zudem gibt es bei der Festlegung von Einheitswert und Hebesatz sowohl regional als auch überregional so erhebliche Unterschiede, dass die Höhe der Steuerlast von vielen als willkürlich und ungerecht empfunden wird. Die Erhebungsverfahren stehen schon länger auf dem Prüfstand und es werden tiefgreifende Reformen der Grundsteuer gefordert.

Grundsteuer bei Eigentümerwechsel

Sollten Sie eine Immobilie veräußern oder erwerben, so beeinflusst dieser Vorgang die Höhe der Grundsteuer nicht. Bei einem Eigentümerwechsel bleibt die Grundsteuer unberührt, da es sich um eine objektgebundene Steuer handelt. Zur Zahlung der Grundsteuer ist jeder, der am ersten Januar eines Jahres Eigentümer einer Immobilie ist, verpflichtet. Sollten Sie weitere Fragen rund um das komplexe Thema Grundsteuer oder bezüglich einer Immobilie haben, dann nehmen Sie jederzeit Kontakt mit unseren Sachverständigen von immobilienmarktpreis24.de auf. Unsere erfahrenen Spezialisten informieren Sie ausführlich und beraten Sie kompetent zu Ihren Anliegen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beantworten gerne sämtliche Fragen zur Grundsteuer.