04471 - 900 51 31
Festnetztarif

Ein Wertgutachten ist eine kostenpflichtige Bewertung von Immobilien. Durch die hohen Anforderungen an die Form eines Wertgutachtens, kann es bis zu 4 Wochen dauern eines zu erstellen. Wie auch bei der kostenlosen Immobilienbewertung wird hier der Verkehrswert der Immobilie ermittelt. Mögliche Gründe zur Beauftragung eines Gutachtens sind z.B. Vermögensauseinandersetzungen (Erbe oder Scheidung), zur Feststellung eines Versicherungswertes, Aufnahme eines Immobiliendarlehens, Zwangsversteigerung, zur Feststellung von Betriebsvermögen oder auch zur Dokumentation gegenüber dem Finanzamt.

Verschiedene Arten von Gutachten können zum Beispiel sein:

Verkehrswertgutachten

In einem Verkehrswertgutachten wird der Verkehrswert (Marktwert) eines bebauten oder unbebauten Grundstücks ermittelt. Zweck des Gutachtens ist es, den Wert der Immobilie zu bestimmen, der sich in einem gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen lässt. Die Wertermittlung richtet sich dabei nach den dafür vorgeschriebenen Richtlinien aus der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Zudem müssen unterschiedliche Daten und Informationen zu dem Wertermittlungsobjekt vom Sachverständigen eingeholt und analysiert werden.

Beleihungswertgutachten

In einem Beleihungswertgutachten wird der Wert einer Immobilie in der Verfahrensweise ähnlich bestimmt wie der Verkehrswert. Die Unterscheidung zur Verkehrswertermittlung ergibt sich aus der Beleihungswertverordnung (BelWertV). Aus §16 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) ergibt sich folgende Definition zum Beleihungswert: Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen. Die BelWertV regelt auch Form und Inhalt eines Gutachtens und die Anforderungen an dafür zugelassenen Gutachter hinsichtlich Qualifikation, Erfahrung und Unabhängigkeit. Die Pfandbriefbanken entscheiden und prüfen welcher Gutachter die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und Gutachten erstellen darf.

Mietwertgutachten

In einem Mietwertgutachten wird die Höhe einer angemessenen Miete (Marktmiete) für ein Objekt ermittelt. Hierbei sind die Daten von Vergleichswohnungen mit vergleichbaren Lage- und Ausstattungsmerkmalen auszuwerten. Der örtliche Mietspiegel, die Berücksichtigung werterhöhender oder wertmindernder Umstände und die langjährige Marktkenntnis des Gutachters bilden weitere Grundlagen bei der objektiven Ermittlung des Mietwertes. Versicherungswertgutachten In einem Versicherungsgutachten wird der Versicherungswert (auch Feuerversicherungswert oder Versicherungswert 1914) ermittelt. Er ist der fiktive Wert (in Reichsmark), den man 1914 für das (heutige) Gebäude bezahlt hätte. Er bildet die rechnerische Grundlage für die Bestimmung des richtigen Versicherungswertes. Er stellt den Wiederbeschaffungswert inklusive Baunebenkosten der baulichen Anlagen dar, wobei der Bodenwert nicht berücksichtigt wird. Den Werten kommt besondere Bedeutung zu, weil nur ein zutreffender Wert die Gewähr für einen bestmöglichen Versicherungsschutz und damit vollständigen Ersatz im Schadensfall bietet.

Immobilienbewertung

Bei der Immobilienbewertung ist der wohl ausschlaggebendste Punkt die Lage. Hier unterschiedet man zwischen Mikro -und Makrolage. Die Mikrolage betrifft die direkte Umgebung und die Makrolage bezieht sich auf die Region und deren Wirtschaftlichkeit.

Jetzt bewerten